Veranstaltung: | 1. Kreismitgliederversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formalia |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Offenbach-Land (dort beschlossen am: 06.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.02.2025, 19:46 |
A1: Wahlordnung
Antragstext
Für die Wahlen zum Kreisvorstand wird die folgende Wahlordnung des
Landesverbands angewandt. Abweichend von Absatz 6 können Fragen auch mündlich
gestellt werden. Bei Wahlen mit nur eine*r Kandidat*in ist es nicht nötig, den
Namen auf den Stimmzettel zu schreiben.
Wahlordnung für die Wahlen zu Gremien des Landes- und des Bundesverbandes
I. GRUNDSÄTZE
1. Gemäß §15 (2) Parteiengesetz sind die Wahlen der Vertreter*innen zu Organen
des Bundesverbandes geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden,
wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.
2. Geheime Wahlen von Delegierten sowie mehrerer gleichartiger Funktionen können
in einem Wahlgang durchgeführt werden. Bei offenen Abstimmungen erfolgt die Wahl
für jede Funktion getrennt.
3. Das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen wird angewendet. Für die
Wahl der Delegierten zum Diversitätsrat ist die Quotierung unter den Delegierten
bzw. den Ersatzdelegierten zu gewährleisten.
4. Im ersten und zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Nein-Stimmen und Enthaltungen
sind gültige Stimmen.
II. WAHLVERFAHREN
5. Die Kandidat*innen stellen sich in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens
vor. Die Redezeit für die Vorstellung beträgt je Kandidat*in maximal fünf
Minuten.
6. Nach der Vorstellung jeder*s Kandidat*in können insgesamt bis zu zwei
namentlich gekennzeichnete Fragen an die jeweilige Person gestellt werden. Die
Fragen werden aus der Versammlung zuvor schriftlich beim Präsidium eingereicht,
von diesem ggf. ausgelost und verlesen. Die Redezeit zur Antwort beträgt maximal
zwei Minuten.
7. In jedem Wahlgang kann jede*r Stimmberechtigte maximal so viele Stimmen
abgeben, wie in diesem Wahlgang Funktionen zu besetzen sind, indem er/sie den
bzw. die Namen der Kandidat*innen auf den Stimmzettel schreibt und dahinter
sein/ihr Votum vermerkt. Eine Namensangabe ohne ausdrückliches Votum wird als
Ja-Stimme gewertet.
8. Für Funktionen, für die im ersten Wahlgang niemand gewählt wurde, findet ein
zweiter Wahlgang statt, bei dem diejenigen Kandidat*innen zur Wahl stehen, die
im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Die Anzahl
dieser Kandidat*innen darf maximal dreimal so groß sein wie die Zahl der noch zu
besetzenden Funktionen.
9. Für Funktionen, die auch im zweiten Wahlgang nicht besetzt werden können,
findet ein dritter Wahlgang analog zum zweiten Wahlgang statt mit der Maßgabe,
dass die Zahl der Kandidaturen maximal doppelt so groß sein darf wie die Zahl
der noch zu besetzenden Funktionen.
10. Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen
kann und mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
11. Bei der Wahl von Ersatzdelegierten bestimmt sich die Reihenfolge nach dem
Wahlergebnis.
Begründung
Bei der letzten KMV wurde durch sehr knappe Wahlergebnisse die Bedeutung einer eindeutigen Wahlordnung deutlich. Wir übernehmen die Wahlordnung, die der Landesvorstand für den anstehenden Landesparteitag vorschlägt. Dabei wird die Regelung für Nachfragen gelockert, sodass auch mündliche Nachfragen möglich sind.
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