Die bisherige Forderung nach der Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft erscheint aus praktischen Gründen nicht umsetzbar. Der Kreis Offenbach verfügt über praktisch keine eigenen Flächen und kann somit selbst nicht als Bauherr auftreten. Eine Gesellschaft ohne Zugriff auf Grundstücke oder Bauland hätte keine wirksame Handlungsgrundlage.
Gleichzeitig bleibt das Ziel, bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu fördern, für den Kreis von zentraler Bedeutung. Deshalb soll der Schwerpunkt künftig auf Kooperation und Koordination liegen: Der Kreis kann als vernetzender Akteur zwischen den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und privaten Trägern wirken, gemeinsame Projekte anstoßen und Förderprogramme bündeln. Auch die Förderung ökologischer Bauweisen, etwa in Holzmodulbauweise, kann durch kreisweite Initiativen und Beratung unterstützt werden.
Zudem bietet eine solche Koordinierungsrolle die Chance, soziale und ökologische Standards im Wohnungsbau über kommunale Grenzen hinweg zu stärken und Synergien zwischen den Städten und Gemeinden zu schaffen. Damit bleibt der Kreis handlungsfähig, ohne Aufgaben zu übernehmen, die außerhalb seiner rechtlichen und praktischen Möglichkeiten liegen.
| Antrag: | Leben & Soziales |
|---|---|
| Antragsteller*in: | René Bacher (KV Offenbach-Land) |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 22.10.2025, 20:48 |
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