Der Ausbau der Grundschulbetreuung ist eine der größten bildungs- und sozialpolitischen Aufgaben der kommenden Jahre. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 entstehen erhebliche Anforderungen an Planung, Personal, Finanzierung und Infrastruktur.
Bisher liegt die Zuständigkeit für die Grundschulbetreuung überwiegend bei den Städten und Gemeinden, während der Kreis als Schulträger sich weitesgehend aus der Verantwortung herausnimmt und sich darauf ausruht, 50% der Investitionskosten zu übernehmen. Diese geteilte Verantwortung führt zu einem ungleichen Ausbaustatus, Betreuungsstandards, unterschiedlicher Qualität und finanziellen Schieflagen zwischen wohlhabenderen und strukturschwächeren Kommunen.
Durch die Organisation beim Kreis kann eine gerechtere, koordinierte und langfristig planbare Struktur entstehen. Der Kreis kann Standards setzen, Personal zentral schulen, Räume bedarfsgerecht ausbauen und die Betreuung besser mit dem Unterricht verzahnen. So entsteht ein pädagogisch geschlossenes System auf dem Schulgelände, das Familien entlastet und den Bildungsauftrag stärkt.
Die Übertragung der Zuständigkeit an den Kreis ist somit ein konsequenter Schritt, um Chancengleichheit, Rechtssicherheit und Effizienz im Ausbau der Ganztagsbetreuung zu gewährleisten – unabhängig von der Finanzlage der einzelnen Kommunen.
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